„Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet." (§ 17 Nr.1 TierSchG)
Das Tierschutzgesetz nimmt den möglichen Verursacher von Tierleid in die Pflicht, derartiges durch vorbeugende Maßnahmen auszuschließen. Eine Aufgabe, die unsere Landwirte in eine hohe Verantwortung bringt und bei deren Lösung sie auf Unterstützung angewiesen sind.
Die Rettung von Rehkitzen und anderem Jungwild gerade zur Zeit der ersten Mahd, erlangte in den vergangenen Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit. In den Monaten Mai/Juni werden mehrheitlich die Rehkitze gesetzt. Ihr gepunktetes Fell, kombiniert mit ihrem natürlichen Verhalten sich ins hohe Gras zu ducken, macht die Kitze nahezu unsichtbar für Fressfeinde. Dem gegenüber steht eine hochtechnisierte Landwirtschaft mit intensiver Grünlandbearbeitung, hohen Arbeitsgeschwindigkeiten und frühzeitigen Ernteterminen, die mit der Setzzeit des Rehwildes zusammenfallen. Somit werden Rehkitze sehr leicht zum Opfer moderner Erntemethoden.
Die Deutsche Wildtier Stiftung geht im Durchschnitt von einer konservativeren Zahl aus: Sie liegt bei vier Rehkitzen auf 100 Hektar Grünland. In Deutschland käme man nach dieser Berechnung auf 92.000 Kitze, die vom Mähtod auf rund 2,3 Millionen Hektar Fläche betroffen sind. Die Flächengröße ergibt sich aus dem per Schnittnutzung bewirtschafteten Dauergrünland in Deutschland zuzüglich der für den Grünfutteranbau genutzten Ackerflächen. Die Wahrheit liegt zwischen 100.000 und 50.000 betroffenen Rehkitzen! „Wer einmal ein Rehkitz mit abgemähten Beinen gesehen hat, das versucht aufzustehen und seine Mutter zu suchen, wird verstehen, dass schon ein ausgemähtes Rehkitz eins zu viel ist“, sagt Dr. Andreas Kinser, stellvertretender Leiter Natur- und Artenschutz der Deutschen Wildtier Stiftung. Zur Minimierung von Kitzverlusten gibt es sowohl sehr teure rein technische Lösungen als auch Kombinationen von einfachen und aktuell praktikablen Techniken. Gerade hier ist die Zusammenarbeit zwischen Jägern und Landwirten von großer Bedeutung.
Bereits vor einigen Jahren wurde damit begonnen, leistungsstarke Drohnen mit sensiblen Wärmebildkameras zur Rettung von Rehkitzen einzusetzen. Diese Methode ist sehr effizient und ermöglicht ein schnelles und zuverlässiges Absuchen von Wiesen auch mit dichten und hohen Aufwüchsen, welche anschließend gemäht werden können. An heißen Tagen ist es sinnvoll, die Flächen sehr früh am Morgen abzufliegen, wenn sich die Körpertemperatur des Tieres noch deutlich von der Umgebungstemperatur unterscheidet.
Viele Jäger und Landwirte möchten diese Technik zum Schutz von Rehkitzen einsetzen, nur ist es oft schwierig Drohnenpiloten in der Nähe zu finden. Inzwischen halten viele Kreisjagdverbände in Thüringen Drohnenteams und Helfer vor, welche von den Mitgliedern abgerufen werden können.
Kitzrettung ist Zusammenarbeit mit Jägern. Schreitet man ohne Wissen oder Einwilligung des jeweiligen Jagdpächters zur Tat, macht man sich schnell strafbar - selbst mit den besten Absichten. Nicht nur Jagdausübungsberechtigte suchen ehrenamtlich stundenlang zu mähende Wiesen ab, auch Nichtjäger sind immer häufiger im Einsatz. Doch dies kann zu Problemen führen.
Das unfachmännische aufsuchen und „retten“ kann nicht nur zu erheblichem Tierleid führen, sondern die „Retter“ setzen sich auch dem Risiko eines Strafverfahrens wegen Wilderei aus. Denn die Jungwildrettung darf immer nur mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten erfolgen, so der Deutsche Jagdrechtstag. Grund dafür ist, dass das Auffinden und kurzzeitige Festsetzen des gefangenen Wildes bereits den Tatbestand des Fangens i. S. v. § 1 Abs. IV BJagdG erfüllt, das Motiv oder der Zweck seien dabei unerheblich. Auch die Bundesregierung vertrete diese Position.
Vor dem Mähen sollten Landwirte und Lohnunternehmer mit dem Jäger reden
Auch deshalb gilt es, Regeln einzuhalten, um die Kitze so gut wie möglich zu schützen. Eine der wichtigsten Maßnahmen betrifft die Kommunikation. Nur wenn ein Jäger weiß, dass gemäht wird, kann er handeln. Der Landwirt sollte ihn mindestens einen Tag im Voraus informieren.
Das gilt auch, wenn der Lohnunternehmer mäht. Er muss wiederum sicherstellen, dass der Jäger vor dem Mähen informiert wird. Landwirt und Lohnunternehmer sehen wir hier in der Pflicht. Je früher der Jäger informiert wird, desto eher kann er sich im Revier umschauen und entdeckt schon die ein oder andere Ricke.
Auch wenn Sie eine neue Kitzrettungs-Gruppe gründen/beauftragen, Ihre Hilfe anbieten möchten oder einfach eine Frage haben, ist der entsprechende jagdliche Ansprechpartner oft nicht so leicht zu finden. Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.
Suchen Sie selbst ein Drohnenteam in Ihrer Nähe, werden Sie auch auf der Homepage der Deutschen Wildtierrettung fündig. Hier finden Sie nicht nur Drohnenteams, sondern auch weitere Informationen zu rechtlich relevanten Aspekten der Jungwildrettung. Selbstverständlich helfen auch wir Ihnen gern weiter und unter www.ljv-thueringen.de/aktuelle-projekte/rehkitzrettung/ finden Sie die aktuellen Drohnenteams des LJVT e.V.
Kontakt:
Landesjagdverband Thüringen e.V.
Silvio Anders, Naturschutzreferent
Tel.: +49 (0)361 373 19 69
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