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LFE-Förderung in Thüringen: Geänderte Einreichungsfristen zur Antragsstellung 2022

Die Fristen zur Einreichung von Projektskizzen und Förderanträgen im Rahmen der LFE-Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft in Thüringen für das Antragsjahr 2022 sind vorverlegt worden.

Wenn aktuell ein Innovationsvorhaben geplant wird, ist die Projektskizze spätestens zum Stichtag am 30. November 2021 beim Thüringer Landesamt für Landwirtscahft und Ländlichen Raum einzureichen (TLLLR). Für eine vollständige Projektbeschreibung ist die „Muster-Projektskizze: Antragsjahr 2022“ zu verwenden. In der Projektplanung sollte frühzeitig Kontakt mit Julia Bader, Innovationsdienstleisterin im TLLLR, aufgenommen werden (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Tel.: +49 361 574041-406).

Weitere Informationen zur Innovationsförderung in Thüringen: https://tlllr.thueringen.de/landwirtschaft/foerderung/innovationen

Die Einreichungsfrist für die Förderanträge der LFE-Projekte (A – F) endet zum 31. März 2022.

Die aktuelle Förderrichtlinie „Förderung der Zusammenarbeit der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft“ und Antragsunterlagen sind auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank zu finden: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/LFE-Foerderung-der-Zusammenarbeit-Land-Forst-und-Ernaehrung

Thüringer Bauernverband e.V.
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99094 Erfurt

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