DBV zum drohenden Antibiotikaverbot
In einem Nachfolgerechtsakt zur EU-Tierarzneimittelverordnung2019/6 müssen EU-Kommission,Mitgliedsstaaten und EU-Parlament biszum Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2022festlegen, welche Antibiotika künftig für denMenschen vorbehalten sind und somit nichtmehr für die Tiermedizin zur Verfügung stehen.Der DBV hat in Gesprächen mit EU-Abgeordnetenkonsequent auf den „One-Health-Ansatz“beruhenden Vorschlag der EU-Kommission verwiesen.Mit der Bitte, den Delegierten Rechtsaktin der von der Kommission......
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