PAP – Wiederzulassungsantrag angenommen
Ende August hat die EU-Kommission den Antrag zur erneuten Zulassung von verarbeiteten tierischen Proteinen (PAP) für die Nutztierfütterung angenommen. Mit der Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wird die sogenannte Kreuzfütterung, das heißt die Verfütterung von Geflügel-PAP an Schweine und die Verfütterung von Schweine-PAP an Geflügel, erneut ermöglicht. Ferner dürfen verarbeitete Insektenproteine nun zukünftig auch in der Schweine- und Geflügelfütterung eingesetzt werden. Die EU-Kommission....
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