Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes wurde die EU-Richtlinie 2019/633 gegen unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette national umgesetzt.
Der Thüringer Bauernverband hatte bereits in der Vergangenheit berichtet, dass hiermit für faire Vertrags- und Lieferbeziehungen gesorgt und ein Verbot der schädlichsten unlauteren Handelspraktiken umgesetzt wird. Artikel 4 des Änderungsgesetzes sah vor, dass aufgrund der Vielzahl der Änderungen des Agrarmarktstrukturgesetzes sowie der Umbenennung in Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz im Interesse der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit eine Neufassung veröffentlicht werden soll. Dies ist nunmehr im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 60 S. 4036 geschehen.
Neufassung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes