Seit dem 11. September dürfen in Thüringen künstliche Lichtquellen und Nachtzielgeräte zur Jagd auf Schwarzwild eingesetzt werden. Dies geht aus der Veröffentlichung der überarbeiteten Ausführungsverordnung zum Thüringer Jagdgesetz durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hervor.
Der Einsatz der Nachtzielgeräte in Form von Vor- und Aufsatzgeräte für Zielfernrohre ermöglicht einen sicheren Schuss, auch bei schlechten Lichtverhältnissen.
Die neue Verordnung soll die Schwarzwildjagd erleichtern und zur Reduzierung der Wildschweinbestände als vorbeugende Maßnahme gegen die „Afrikanische Schweinepest“ beitragen.