Die Bundesregierung will die Verwaltungsvorgänge bei Grundstücksverträgen umfassend digitalisieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett Anfang November beschlossen. Ab 2027 sollen demnach Meldungen vom Notar an Gerichte, Finanzverwaltung und Behörden nicht mehr in Papierform, sondern ausschließlich digital erfolgen. Dies soll auch landwirtschaftliche Grundstückskäufe betreffen. Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten werden.
Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) unterstützt grundsätzlich dieses Vorhaben, drängt aber darauf, auch die Abwicklung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts mit in die Digitalisierung des Verwaltungsablaufes einzubeziehen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.

