Angesichts der zunehmenden Schadensereignisse mit Nutztieren im Wartburgkreis und in Schmalkalden-Meiningen haben der Thüringer Bauernverband (TBV) sowie die Landesverbände Thüringer Ziegen- sowie Schafzüchter einen Forderungskatalog an das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs (KWBL) übergeben.
Die beteiligten Verbände fordern das KWBL unter anderem dazu auf, weidetierhaltenden Betrieben ein Recht auf eine genetische Zweitprobe einzuräumen. Fachkundige Personen des landwirtschaftlichen oder jagdlichen Berufsstandes (sog. Rissbegleiter) sollten künftig eine zweite DNA-Probe an den Bisswunden des gerissenen Tieres nehmen können, wenn sie der Meinung sind, dass das gerissene Nutztier zuvor von dem staatlichen Rissbegutachtenden unfachmännisch beprobt wurde. Die Zweitprobe würde anschließend in einem versiegelten Brief an das akkreditierte ForGen-Institut in Hamburg geschickt und dort untersucht werden. Eine Zweitprobe stellt zudem sicher, dass Probenmaterial auch dann untersucht werden kann, wenn die Erstprobe nicht auswertbar war.
Des Weiteren erwarten weidetierhaltende Betriebe, dass die vom KWBL angestellten bzw. beauftragten Rissbegutachtenden biologisch-jagdliche sowie anatomische Kenntnisse durch eine entsprechende Ausbildung und eine Schulung zur Tatortanalyse, Pathologie und Spurenanalytik nachweisen können. Außerdem sollten sie fachlich neutral sein.
Ferner müsste nach Ansicht der Verbände eine Weideschutzkommission nach dem Vorbild Bayerns gegründet werden. Aufgabe dieses Gremiums wäre es, Weideflächen in Thüringen hinsichtlich ihrer zumutbaren Zäunbarkeit zum Schutz vor dem Wolf zu beurteilen. Dies würde mithilfe zuvor festgelegter Kriterien (z. B. Hangneigung, Waldweide, natürliche Einsprungmöglichkeiten für Wölfe) erfolgen. Werden Weideflächen als „nicht zumutbar einzäunbar“ ausgewiesen, müssten Rissentschädigungen auch ohne vorherige Herdenschutzmaßnahmen gezahlt werden.
Der TBV möchte die Forderungen in einem Gespräch mit dem KWBL erörtern.