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Bundeslandwirtschaftsministerium legt Verordnungsentwürfe zu den Eco-Schemes und zu Konditionalität der GAP vor

Der Dienstsitz des Ministeriums in Berlin, Wilhelmstraße 54 Der Dienstsitz des Ministeriums in Berlin, Wilhelmstraße 54 BMEL

Seit Mittwochnachmittag liegen die Details zu den Eco-Scheme Regelungen und zur Konditionalität der GAP vor. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Entwürfe der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und der  GAP-Konditionalitäten-Verordnung den Verbänden auf Bundesebene zur Stellungnahme zugesandt, versehen mit dem Hinweis, dass die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist.

Diskussionsbedarf gebe es v.a. noch bei den Eco-Schemes. Die Verbände können bis zum 15. Oktober Stellung nehmen. Am 14. Oktober findet eine Anhörung zu beiden Verordnungen statt. Die beiden Entwürfe sind auf der Homepage unter https://tbv-erfurt.de/themen/agrarpolitik zu finden.

Insbesondere die Höhe der Beihilfen der Eco-Schemes sind kritisch zu hinterfragen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat vorgestern im Rahmen einer Online-Veranstaltung die Ergebnisse eines 2020 bei der FH Südwestfalen beauftragten  Gutachtens über „Anpassungskosten von Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der GAP ab 2023“ vorgestellt. Darin wurden betriebswirtschaftliche Kostensätze für AUKM an Standorten mit mittlerem und hohem Ertragspotenzial errechnet. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf dem Ackerbau mit Kalkulationen unter anderem zu Blüh- und Feldrandstreifen sowie -flächen, Brachen und vielfältigen Fruchtfolge. Die Kurzfassung der Studie ist ebenfalls auf der Homepage eingestellt und kann unter https://tbv-erfurt.de/themen/agrarpolitik  nachgelesen werden.

Kommenden Montag wird der Thüringer Bauernverband gemeinsam mit den anderen Landesbauernverbände beim DBV die Entwürfe diskutieren und Kernpunkte einer Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen erarbeiten.

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