Das Thüringer Sozialministerium hat den Erlass zur Umsetzung des „Aktionsplans zur Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf das Schwänzekupieren beim Schwein“ geändert.
Betriebe mit Schweinebeständen, in denen 2020 und 2021 mehr als zwei Prozent Ohr- und Schwanzverletzungen dokumentiert wurden, müssen nun spezifische, weitergehende Maßnahmenpläne erstellen.
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