Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) der thüringischen Landkreise haben Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erlassen. Sie treten heute (15. November) in Kraft.
Demnach müssen ab sofort alle Jagdberechtigten
- jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie
- jedes krank erlegte Wildschwein
unverzüglich unter konkreter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes beim zuständigen Veterinäramt anzeigen.
In den östlicheren Landkreisen Greiz, Altenburger Land und Saale-Orla-Kreis müssen außerdem gesund erlegte Wildschweine mit einer Wildmarke gekennzeichnet werden. Bei jedem gesund erlegten Wildschwein sind zusätzlich Blutproben zu nehmen und für eine ASP-Untersuchung an benannte Untersuchungsstellen zu senden.
Darüber hinaus haben Jagdausübungsberechtigte in einigen ostthüringischen Jagdrevieren die nicht für die Lebensmittelgewinnung verwendeten Reste des Tierkörpers von gesund erlegten Wildschweinen zu entsorgen (Aufbruch, Schwarte/Decke inklusive des Schädels). Das Vergraben und Zurücklassen der tierischen Nebenprodukte im Wald ist nun untersagt. Für deren fachgerechte Entsorgung stehen in den Landkreisen entsprechende Container und Tonnen zur Verfügung.
Die Anordnungen sind auf den Websiten der VLÜÄ einsehbar. Sie gelten vorerst bis zum 31. Januar 2022.
Hintergrund
Im Landkreis Meißen (Sachsen) wurde Mitte Oktober im Rahmen von Früherkennungsmaßnahmen bei einem gesund erlegten Wildschwein die ASP nachgewiesen. Damit beträgt die Entfernung vom nächstgelegenen Ausbruch bis zur Thüringer Landesgrenze weniger als 100 Kilometer. Detaillierte Erkenntnisse zur räumlichen Verbreitung der Infektion in Meißen liegen aktuell nicht vor. Da ein weiteres Fortschreiten der Infektion in Richtung Westen nicht ausgeschlossen werden kann, sind die Maßnahmen zur ASP-Früherkennung in Thüringen anzupassen.