Biogas oder Biomethan im Strom- und Wärmebereich mussten bislang keine Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Dies wird sich ändern. Im Dezember 2018 wurde auf EU-Ebene die Nachfolgerrichtlinie RED II verabschiedet. Die RED II gilt ab dem 1. Juli 2021 und ist entsprechend in nationales Recht umzusetzen, während die Vorgänger-Richtlinie zu diesem Termin außer Kraft gesetzt wurde.
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