QS-Antibiotikamonitoring an AMG-Novelle angepasst
(QS) Mit Inkrafttreten der 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes am 01.11.2021 hat QS sein Antibiotikamonitoring angepasst. Nun muss das exakte Anwendungs- oder Abgabedatum in der staatlichen HIT-Datenbank angegeben werden, so wie es im Arzneimittelanwendungs- und -abgabebeleg genannt ist. Tierhalter, die QS zur Übertragung der Arzneimittelbelege von der QS-Datenbank an die HIT-Datenbank berechtigt haben, müssen hier nichts mehr unternehmen. Mit der sog. Nullmeldung müssen die meldepflichtigen Tierhalter der staatlichen Datenbank auch mitteilen, wenn sie in einem Kalenderhalbjahr keine Antibiotika angewendet haben. Die....... Nullmeldung
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden