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Erster Fall von Geflügelpest in diesem Winter in Thüringen

Nach Angaben des Thüringer Gesundheitsminsteriums (TMASGFF) gab es im Altenburger Land den ersten amtlich bestätigten Fall von Geflügelpest in Thüringen in diesem Winter. Betroffen ist ein Hausgeflügelbestand eines gewerblichen Züchters, der vom Veterinäramt des Kreises sofort gesperrt wurde. Aufgetreten ist die Infektion in einem gemischten Bestand mit mehr als 300 Gänsen, Enten, Hühnern und Puten. Die Tiere müssen nun gekeult werden. Außerdem wurde eine Schutzzone mit einem Radius von rund drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von etwa zehn Kilometern um den Betrieb eingerichtet.

Der Nachweis des hochpathogenen Geflügelpesterregers HPAIV vom Subtyp H5 ist durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt worden. Die Probenentnahme und Prüfung waren veranlasst worden, nachdem einige der Tiere Krankheitssymptome gezeigt hatten oder verendet sind. Nach Ministeriumsangaben hatte der Halter Flugenten aus eine ebenfalls von Geflügelpest betroffenen Betrieb gekauft. Der Verkauf der Tiere nach Thüringen sei erfolgt, bevor dort die Tierseuche amtlich festgestellt war.

Das TMASGFF bewertete die Lage bundesweit als besorgniserregend. Bereits relativ früh gebe es einen hohen Infektionsdruck. Er zeige sich seit Herbst in vielen Geflügelpestfällen sowohl bei Wild- als auch bei Hausgeflügel. Das Ministerium appellierte an alle Geflügelhalterinnen und -halter in Thüringen, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

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