Praxis-Leitfäden Risikovorsorge und Umgang mit Rückständen in Öko-Betrieben nach neuem EU Öko-Recht online gratis verfügbar
Die neue EU-Öko-Basis VO 2018/ 848 definiert die Verantwortlichkeit für den Umgang mit Unregelmäßigkeiten und Rückstandsfunden klarer (Art. 27 und 28). Öko-Betriebe müssen zkftg. innerbetrieblich eine Risikobewertung mit kritischen Kontrollpunkten aufstellen und mit ihrer Kontrollstelle abstimmen. Das ist zwar zunächst lästig, dafür kann der Betrieb bei Bagatellvorfällen die Risikoabschätzung aber intern selber vornehmen und muss nur bei begründeten Verdachtsfällen......
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