Der Deutsche Bauernverband (DBV), der Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und der Bundesverband Lohnunternehmen konnten mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einige streitige Fragen klären.
Seit 1. Januar 2019 ist aufgrund gesetzlicher Änderungen weder eine Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)- Erlaubnis erforderlich noch Maut zu entrichten, wenn Lohnunternehmerinnen und -unternehmer, Landwirtinnen und Landwirte oder Dritte folgende Voraussetzungen erfüllen
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