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Geflügelpest in Thüringen: Übersicht über Regionen mit Aufstallpflicht

Das für Veterinärwesen zuständige Thüringer Sozialministerium informierte gestern (am 17. Dezember) den Thüringer Bauernverband über die aktuelle Geflügelpestsituation in Thüringen.

Nachdem Anfang Dezember im Landkreis (LK) Altenburger Land in einer gewerblichen Geflügelhaltung mit etwa 300 Tieren das hoch pathogene Aviäre Influenzavirus (HPAIV) nachgewiesen wurde, brach die Geflügelpest wenige Tage später in einem zweiten Hausgeflügelbestand mit 2.270 Gänsen im LK Hildburghausen aus. Daraufhin wurde analog zum Geflügelpestausbruch im Altenburger Land eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet, in denen jetzt besondere Schutzmaßnahmen gelten.

In Reaktion auf das aktuelle Seuchengeschehen bewerteten die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte das Risiko eines Eintrags von HPAIV in Nutzgeflügelhaltungen neu. Aufgrund unterschiedlicher Gegebenheiten vor Ort gilt nun in einzelnen Regionen Thüringens die Stallpflicht.

Derzeit (Stand: 17. Dezember) gilt eine Aufstallpflicht in folgenden Gebieten:


Interaktive Karte mit bestehenden Restriktionszonen und Angaben zur Aufstallpflicht: https://tierseuchen.thueringen.de/index.php/view/map/?repository=repo1&project=h5n8

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