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Wieder Zuschüsse für den Arbeitsschutz

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert wieder die Anschaffung bestimmter Präventionsprodukte. Für den Kauf ausgewählter Präventionsprodukte, darunter Großballenraufen mit Sicherheitsfangfressgitter und Totholzkrallen mit Teleskopstangen, gewährt die SVLFG wieder Zuschüsse.

Einen Zuschuss erhalten Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und 2021 keinen Zuschuss erhalten haben. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge, bis die Fördersumme von 800.000 Euro aufgebraucht ist.

Die Aktion soll am 1. Februar 2022, 12 Uhr, starten. Eine weitere Aktion für Sonnenschutz- und Hitzeschutzprodukte startet am 15. März 2022, ebenfalls um 12 Uhr.

Die Rahmenbedingungen sowie Anforderungen und Hinweise je Maßnahme sind auf der Internetseite der SVLFG nachzulesen.

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