Ab den 1. Januar 2022 gilt für die ökologische Landwirtschaft eine neue EU-Verordnung. Damit muss die neue EU-ÖKO-Basisverordnung 2018/848 nebst ca. 17 Durchführungsverordnungen von allen Öko-Betrieben und Öko-Kontrollstellen angewendet werden. Die alten EU-ÖKO-Verordnungen (VO834/2007 und DVO 889/2008 etc.) verlieren damit ihre Gültigkeit. Ab 2022 gibt es also deutlich mehr Verordnungen durchzuschauen und miteinander zu prüfen.
Mit der neuen EU-Verordnung wird ein prinzipiengetriebener Ansatz verfolgt. Ausnahmen sollen reduziert und langfristig möglichst abgeschafft werden. Außerdem wird der Umgang mit Verstößen, Unregelmäßigkeiten und Rückständen neu strukturiert.
Eine aktualisierte Fachinformation des Deutschen Bauernverbandes mit wichtigen Hinweisen und Verlinkungen zur neuen EU-Öko-Verordnung liegt vor und kann von Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes eingesehen werden.
Fachinformation des Deutschen Bauernverbandes zur neuen EU-Öko-Verordnung