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Messpflicht in Radonvorsorgegebieten

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat den Thüringer Bauernverband gebeten, seine Mitglieder über die Verpflichtung zur Messung der Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen zu informieren. Die Messverpflichtung gilt für Betriebsstätten, die in Radonvorsorgegebieten gelegen sind und Arbeitsplätze im Erd- oder Kellergeschoss zur Verfügung stellen.

Die Vorsorgegebiete in Thüringen wurden mittels Allgemeinverfügung festgelegt. Die Messungen sind von anerkannten Messstellen durchzuführen und hätten bereits bis spätestens 30. Juni 2021 begonnen werden müssen. Die zugelassenen Messstellen finden sich auf der Homepage des Bundesamtes für Strahlenschutz. In Thüringen ist lediglich das IBUS Ingenieurbüro für Umweltschutz, Schmalkalden anerkannt. Weitere Informationen u.a. zur Messdurchführung, Aufzeichnungspflicht, mögliche Fristverlängerungen und Ordnungswidrigkeiten entnehmen Sie bitte der Internetseite des TLV.

Thüringer Bauernverband e.V.
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99094 Erfurt

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