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Bauerninfo Schwein 01/2022

Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse

Nach Tiergesundheitsgesetz sowie landesrechtlichen Vorschriften ist jeder Tierhalter verpflichtet, seinen Tierbestand an die Tierseuchenkasse zu melden. In der Regel muss das im Januar erfolgen. Für Details bitte bei der zuständigen Tierseuchenkasse erkundigen.......

 

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

  Tel.: +49 (0)361 262 530
  Fax: +49 (0)361 262 532 25
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