Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse
Nach Tiergesundheitsgesetz sowie landesrechtlichen Vorschriften ist jeder Tierhalter verpflichtet, seinen Tierbestand an die Tierseuchenkasse zu melden. In der Regel muss das im Januar erfolgen. Für Details bitte bei der zuständigen Tierseuchenkasse erkundigen.......
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