Mit der EU-Öko-Verordnung die seit dem 1. Januar 2022 in Kraft sind, werden die Vorsorgepflichten zur „Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe“ konkretisiert. Alle Bio-Betriebe ein Konzept erstellen, mit dem kritische Risiken der Kontamination durch nicht zugelassene Erzeugnisse und Stoffe in ihrem Betrieb erfasst und durch Vorsorgemaßnahmen vermieden werden. Dazu wurde in Zusammenarbeit mit Praktikern durch das Forschungsinstitut für biologischen Landbau – FiBL entsprechende Praxis-Leitfäden erstellt.
- Der "Praxisleitfaden für landwirtschaftliche Unternehmen zur Umsetzung des Artikels 28 Absatz 1 der Öko-Verordnung (EU) 2018/848" wurde vom FiBL Deutschland e.V. erstellt.
- Der "Praxisleitfaden für lebensmittel- und futtermittelverarbeitende Unternehmen zur Umsetzung des Artikels 28 Absatz 1 der Öko-Verordnung (EU) 2018/848" wurde vom Büro Lebensmittelkunde & Qualität (BLQ) erstellt.
- Der "Praxisleitfaden für Handels- und Importunternehmen zur Umsetzung des Artikels 28 Absatz 1 der Öko-Verordnung (EU) 2018/848" wurde von der Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) erstellt.