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Verwertungsstopp von Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG)

Aufgrund einer Anordnung des Bundesfinanzministeriums muss die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) den Verkauf und die Verpachtung ehemals volkseigener Flächen in Ostdeutschland für acht Wochen weitestgehend aussetzen.

Der Grund hierfür liegt im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung und dem dort angekündigten „Aktionsplan Schutzgebiete“. Dort ist festgeschrieben, dass „die BVVG-Flächen (…) für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Klima- und Artenschutz genutzt (werden). Dabei werden landwirtschaftlich genutzte Flächen vorrangig an nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe verpachtet und nicht veräußert.“

Im Koalitionsvertrag wird zudem ausgeführt, dass Bundeseigene Flächen im Außenbereich für den Klimaschutz sowohl als potenzielle Standorte für Windkraft- und PV-Anlagen, als auch für die Biodiversität eine erhebliche Bedeutung haben, die Entwicklung im ländlichen Raum unterstützen können und einer nachhaltigen Nutzung zur Verfügung stehen sollen. Hierfür geeignete Flächen werden nach den Ausführungen des Vertrages, künftig von der Privatisierung ausgenommen und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen, soweit sie sich noch nicht in deren Eigentum befinden.

Hiernach besteht die Gefahr, dass der Landwirtschaft dauerhaft Flächen entzogen werden. Die BVVG und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) sind aufgefordert, darzulegen, ob sie im Sinne des Koalitionsvertrages geeignete Flächen in ihrem Bestand haben. Der  Deutsche Bauernverband hat sich mit Schreiben vom 11. Januar  an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gewandt und gefordert, dass die Bereitstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch die BVVG auf Flächen begrenzt wird, die derzeit schon einen unmittelbaren Bezug zum Naturschutz aufweisen.

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