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Gewerbegebiet URB638 bei Urbich: Flächenversiegelung erfolgreich verhindert

Die Petition E-671/20 zur Verringerung des Flächenverbrauchs im Fall des geplanten Gewerbegebiete URB638 bei Urbich war erfolgreich. Der Petitionsausschuss empfiehlt abschließend dem Schutz des Bodens einen höheren Wert beizumessen. Die letzte Entscheidung liegt nun beim Erfuter Stadtrat.

Die Eindämmung des landwirtschaftlichen Flächenverbrauchs, des Bauens auf der „Grünen Wiese“ und der damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf Klima, Umwelt, Biodiversität und betriebswirtschaftliche Grundlagen ist seit vielen Jahren eines der wichtigsten Themen der Landwirtschaft. Zu oft stehen hier noch wohlgemeinte Strategien und tatsächliche Praxis im Widerspruch, eine Situation die der Berufsstand seit Langem verbessern will.

Knapp ein Jahr nach Einreichung der Petition zur Verringerung des Flächenverbrauchs, beispielhaft am Verfahren für das geplante Gewerbegebiet URB638 bei Urbich, empfiehlt nun auch der Thüringer Petitionsausschuss, dem Schutz des Bodens in Landesentwicklungs- und Regionalplänen ein höheres Gewicht beizumessen. Zukünftig sollen Alt- und Brachflächensanierung sowie die Revitalisierung von Flächen Vorrang vor der Neuerschließung haben. Damit reagiert er auf die gemeinsame Petition des Thüringer Bauernverbandes (TBV), des BUND Stadtverbandes Erfurt, der Wählerinitiative „Mehrwertstadt Erfurt“, Fridays for Future und Parents for Future Erfurt und des Ortsteilrats Urbich, die im letzten Jahr von mehr als 4.000 Menschen unterzeichnet wurde.

In Ihrer Petition vom Dezember 2020 kritisierten die Petenten, dass das von der Stadt Erfurt und der Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) geplante Gewerbegebiet bei Urbich u.a. die Vernichtung wertvoller landwirtschaftlicher Nutzfläche (mit über 90 Bodenpunkten) und die Verschlechterung der klimatischen Situation in der Talkessellage Erfurt billigend in Kauf nehme. Eine Wiederinanspruchnahme vorhandener Industrie- und Gewerbebrachen sei dagegen von vornherein abgelehnt bzw. nicht ernsthaft geprüft worden. Sie verwiesen in ihrer Petition auf den Widerspruch zu zahlreichen und widerkehrenden Flächenstrategie des Freistaats und zahlreiche offene Fragen im Ausweisungsverfahren, sowie in der Förderstruktur des Landes.

Der Thüringer Petitionsausschuss gab ihnen nun Recht und plädierte für eine Verschärfung der Richtlinien zur Flächennutzung. Für die mit öffentlichen Geldern finanzierten Gewerbeflächen soll in Zukunft der Grundsatz gelten: Wiederherstellung von Industrie- und Gewerbebrachen haben Vorrang. 

Konkret empfiehlt der Ausschuss:

a) die Grundlage zu schaffen, um dem Schutz der Ressource Boden bereits bei der Aufstellung

des Landesentwicklungsplans und der Regionalpläne ein höheres Gewicht zukommen zu lassen;

b) die Tätigkeitsgrundsätze der LEG Thüringen dahingehend zu novellieren, dass sie bei planerischen Vorhaben stärker bzw. vorrangig Möglichkeiten der Alt- bzw. Brachflächensanierung oder Revitalisierung prüft und Planungen auf der „grünen Wiese" nur noch verfolgt, wenn keine solchen Alternativen möglich oder vorhanden sind, was besonders zu begründen sei;

c) die Richtlinien der GRW (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur") Förderung dahingehend zu überprüfen und zu novellieren, dass diese Mittel vorrangig zur Revitalisierung von Brachflächen oder Altstandorten Verwendung finden.

Der TBV freut sich, dass der Petitionsausschuss diesen konkreten Fall eines angedachten Flächenverbrauchs wertvollsten Ackerlandes zum Anlass nimmt, generelle Empfehlungen für die Flächennutzung im Freistaat zu formulieren. Will man dem Klimawandel und Artensterben wirklich effektiv entgegentreten, die Produktionsgrundlagen heimischer Betriebe schützen und den Anti-Versiegelungs-Strategien endlich zu mehr Gewicht verhelfen, müsse dem Flächenverbrauch auf der Grünen Wiese endlich Einhalt geboten werden, so TBV-Regionalreferent Martin Hirschmann, der sich vehement für den Erfolg der Petition eingesetzt hat.

Nun gilt es die Empfehlungen des Petitionsausschusses aufzugreifen und die notwendigen Schritte zu ergreifen, um die Instrumente der Thüringer Flächenpolitik dahingehend zu konkretisieren dass Brachflächenrevitaliserung und Innenbereichsverbesserung auch in der alltäglichen Praxis vor weiterem Flächenverbrauch rangieren.

Eine solche Entwicklung steht auch nicht im Widerspruch zu attraktive Arbeitsplätzen, regional angepassten Gewerbeflächen und notwendiger kommunaler bzw. städtischer Entwicklung. Das darf jedoch nicht zu Lasten von wertvollem Ackerland, Natur oder Umwelt gehen. Möglichkeiten zur Verringerung des Flächenverbrauchs sind in allen Regionen des Freistaates gegeben, sie müssen nur intensiv geprüft, genutzt und mit Leben erfüllt werden. Dass die Petition dazu einen weiteren Anstoß gibt ist nicht nur im Interesse der Petenten, sondern letztendlich auch im Interesse aller Thüringerinnen und Thüringer.

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