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Bis zu 40 Prozent Zuschuss für Güllevergärung

Mit der Investitionsförderung für den Klimaschutz werden landwirtschaftliche Betriebe sowie Biogasanlagenbetreiberinnen und -betreiber bei Investitionen im Sinne des Klimaschutzes unterstützt. Das Ziel ist die Steigerung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern und die Etablierung emissionsmindernder Technologien zur Reduzierung klimaschädlicher Emissionen aus der Tierhaltung.

Aktuell stellt der Bund für die Förderung ein jährliches Volumen von fünf Millionen Euro bereit. Gefördert wird die Abdeckung von Gärrestlagern, die Umrüstung von Bestandsanlagen sowie spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen, aber auch investitionsbegleitende Maßnahmen sowie die sachkundige Begleitung. Die Förderhöhe ist auf maximal 200.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben begrenzt und wird mit maximal 40 Prozent gefördert.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden sich unter https://wirtschaftsduenger.fnr.de/.

BMEL-Flyer: Investitionsförderung. Emissionsmindernde Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern

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