In dem Zeitraum 1998 bis 2015 haben mehrere Großhändler wettbewerbswidrige Absprachen bezüglich der Preise bei Pflanzenschutzmittel getroffen, sog. Pflanzenschutzmittelkartell (PSM-Kartell). Hierdurch besteht die Möglichkeit, dass Landwirtinnen und Landwirten ein Schaden entstanden ist.
Wie bereits in der Vergangenheit berichtet, hat das Bundeskartellamt (BKartA) den Kartellanten hohe Bußgelder auferlegt, die in der Staatskasse verbleiben. In seinem Fallbericht vom 21. Oktober 2020 hat das BKartA festgestellt, dass potentiell geschädigte Landwirtinnen und Landwirte einen Schadensersatz gegen die Kartellanten geltend machen können. Mehrere Rechtsanwaltskanzleien treten bereits seit einiger Zeit mit Prozessfinanzierern an Landwirtinnen und Landwirte heran und bieten die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche an.
In Thüringen sind dies insbesondere die GQL Gussone Quecke Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB/ TransAtlantis Funding II LLC (betreut die Bäuerliche Geschädigtengemeinschaft zum PSM-Kartell; die Frist zum Beitritt wurde letztmalig bis 31. März verlängert) und die Wagner Legal Rechtsanwälte/ LitFin Claim B.V. Den Betroffenen soll hier eine Möglichkeit der Geltendmachung von Forderungen in Klagegemeinschaften gegeben werden. Hierbei werden unterschiedliche Finanzierungsmodelle angeboten, wie der Forderungskauf und die Finanzierung des Prozesses gegen Erfolgshonorar. Letztendlich bleibt es jedoch die unternehmerische Entscheidung der Landwirtinnen und Landwirte, ob sie einen potentiellen Schadensersatzanspruch geltend machen, wen sie mit der Geltendmachung betrauen und für welches Modell sie sich entscheiden.