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Deutscher Bauernverband und Arbeitgeberverband kritisieren Referentenentwurf zur Mindestlohnanhebung

Das Bundesarbeitsministerium hat kürzlich den Referentenentwurf zur gesetzlichen Anhebung des Mindestlohns bekannt gegeben. Im Einzelnen sieht dieser Entwurf folgende Änderungen vor:

1. Änderung des Mindestlohngesetzes

  • Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Brutto-Stun­denlohn von 12 Euro erhöht werden.
  • Im Anschluss soll die Mindestlohnkommission zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum Januar 2024 über die weitere Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschließen.

 

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