Das Bundesarbeitsministerium hat kürzlich den Referentenentwurf zur gesetzlichen Anhebung des Mindestlohns bekannt gegeben. Im Einzelnen sieht dieser Entwurf folgende Änderungen vor:
1. Änderung des Mindestlohngesetzes
- Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Brutto-Stundenlohn von 12 Euro erhöht werden.
- Im Anschluss soll die Mindestlohnkommission zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum Januar 2024 über die weitere Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschließen.
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