Die Afrikanische Schweinepest (ASO) ist derzeit wieder sehr präsent in den branchenspezifischen Medien. In Mecklenburg-Vorpommern, im Landkreis Rostock, ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) vor einigen Wochen in einem Bestand mit über 4.000 Mastschweinen amtlich festgestellt worden. Die wirtschaftlichen Schäden, die für einen landwirtschaftlichen Betrieb dabei entstehen können, sind immens hoch. Dies macht deutlich: Seuchenprophylaxe auf dem eigenen Hof ist wichtig.
Da die Seuche im Falle einer weiteren Verbreitung auch Thüringen erreichen kann, haben wir den Gebietsrepräsentanten Agrar der R+V-Versicherung Dominik Dippold einige Fragen zur Absicherung von Ertragsschäden gestellt.
Was deckt eine Ertragsschadenversicherung im Falle eines Tierseuchennachweises im Tierbestand ab?
Im Gegensatz zur Tierseuchenkasse, die nur bei Tötung der Tiere zahlt, kommt die Ertragsschadenversicherung im Krankheits- oder Seuchenfall von Rinder-, Schweine- oder Geflügelbeständen umfassend für Ertragseinbußen auf. Versichert ist dabei die Deckungsbeitragsveränderung, das heißt es fließen alle Kosten und Erlöse in die Berechnung ein, die den Deckungsbeitrag positiv oder negativ beeinflussen. Hier sind u.a. auch Sonderkosten wie Reinigung und Desinfektion sowie Zusatzkosten für Vermarktungsbeschränkungen berücksichtigt.
Was leistet die Ertragsschadenversicherung, wenn Schweinehaltungsbetriebe in einer Restrektionszone liegen, aber der Tierbestand nicht direkt betroffen ist. (ASP befindet sich nur in Wildschweinpopulation und Betrieb befindet sich in Kernzone oder gefährdetem Gebiet.)?
Sollte ein Betrieb nicht direkt von der Seuche betroffen sein, sind hier Zusatzkosten für Haltung, Untersuchung und ggf. Wertminderung wegen z.B. Maskensanktionen (Übergewichten) über die Versicherung abgedeckt.
Leistet die Ertragsschadenversicherung auch im Falle von Bewirtschaftungs- und Betretungsverboten für Ackerbauern und Futterbetriebe (Rinderhalter)?
Hier gibt es einen speziellen Versicherungsschutz – die ASP-Ernteversicherung. In diesem Geschäftssegment bietet die R+V Versicherung ab dem Jahr 2022 wieder eine Versicherungslösung an.
Wie lange ist die Vertragsdauer einer Ertragsschadenversicherung ohne oder auch mit Schadenfall und wie lange ist die Haftzeit?
Die Vertragslaufzeit ist zwischen 1 und 3 Jahre wählbar. Die Haftzeit ist wählbar zwischen 12, 18 und 24 Monaten.
Gibt es eine Wartezeit?
Die Wartezeit beträgt 3 Monate, außer für das Risiko Unfall (z.B. Lüftungsausfall – da gibt es keine Wartezeit).
Wie ermittelt sich der Beitrag bzw. wovon ist die Beitragshöhe abhängig?
Die Beitragshöhe ist abhängig von den versicherten Gefahren und der Versicherungssumme. Diese wird ermittelt aus den Parametern Tierzahlen, Leistungsniveau und aktuellem Preisniveau.
Wie hoch ist die Jahreshöchstentschädigung pro Produktionsverfahren?
Dies ist generell die festgelegte Versicherungssumme.
In manchen Regionen gibt es bereits einen Zeichnungsstop für die Ertragsschadenversicherung. Können sich Ackerbauer und Tierhalter (Rinder- und Schweinehalter) in Thüringen derzeit versichern?
Die Ertragsschadenversicherung ist derzeit (Stand: 25. November 2021) in Thüringen weiter abschließbar, wenn der tierhaltende Betrieb auch in Thüringen liegt. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen oder ein Beratungsgespräch an das R+VAgrarKompetenzCenter.
Kontakt
R+V AgrarKompetenzCenter.
Telefon: +49 (0)361 262 538 01
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