Das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) hat darüber informiert, dass Thüringen hinsichtlich der Bovine Virusdiarrhoe (BVD) wieder den Status „BVDfrei“ erlangt hat.
Damit gelten die erleichterten Bedingungen für ein Verbringen Thüringer Rinder innerhalb des Freistaates und aus Thüringen hinaus, da nun die Voraussetzungen hierfür – die BVD-Freiheit für einen Betrieb (sofern zutreffend) in einer BVD-freien Zone – erfüllt sind.
Durch die Erlangung des BVD-Freiheitsstatus für Thüringen ergeben sich folgende Punkte:
- Aus rinderhaltenden Betrieben in Thüringen mit dem Betriebsstatus „frei von BVD“ können nun Rinder, inkl. tragender Rinder, ohne zusätzliche Untersuchung des Einzeltieres auf BVDV verbracht werden.
- Durch Thüringer Rinderhalterinnen und -halter können bei der Verbringung von Rindern aus anderen Mitgliedsstaaten nach Thüringen die Zusatzgarantien in Bezug auf BVD des Artikels 11 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 eingefordert werden.
- Es dürfen ab dem 21. Februar keine geimpften Rinder in BVD-freie Betriebe in Thüringen eingestallt werden.
Zur Aufrechterhaltung des BVD-Betriebsstatus werden die notwendigen Untersuchungen aller geborenen Kälber via Ohrstanze fortgeführt. Bei Betrieben ohne eigene Reproduktion erfolgen serologische Untersuchungen nach Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689.
Eine konsolidierte Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 ist derzeit noch nicht abrufbar. Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/214 der Kommission vom 17. Februar 2022 ist unter folgendem Link einsehbar https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R0214&from=EN.