Vergangene Woche hat Deutschland seinen GAP-Strategieplan bei der Europäischen Kommission eingereicht. Er ist mit 1.799 Seiten sehr umfangreich und lässt viele Nachbesserungen erwarten. Die EU-Kommission hat für die Prüfung nun drei Monate Zeit. Weitere drei Monate sind für Rückfragen und Nachbesserungen eingeplant. Aus diesem Grund ist frühestens im Spätsommer mit einer Bestätigung des Strategieplans zu rechnen.
Auf Bundesebene sind mittlerweile viele Regelungen im Gesetz oder Verordnung festgeschrieben. Die Konditionalitäten-Verordnung liegt auch bereits im Entwurf vor. Allerdings sind nicht alle Regelungen für die Praxis nachvollziehbar und fachlich umsetzbar beziehungsweise mit Folgen für den Anbau in Thüringen verbunden und bedürfen einer Anpassung auf regionaler Ebene. An einigen Stellen sieht die Konditionalitäten-Verordnung die Möglichkeit von Länderregelungen vor, um auf regionale Besonderheiten zu reagieren. Größte Herausforderungen, welche die Landesregierung in Thüringen entschärfen könnte, sind die Mindestbodenbedeckung in der vegetationslosen Zeit, der jährliche Fruchtwechsel, aber auch die Mindestpraktiken zur Bodenbearbeitung. Vor allem der Anbau von Sommerkulturen, wie Sommergerste und Erbse, die Sonderkulturen mit den Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen aber auch die Saatgutproduktion wären durch die allgemeinen Regelungen aus der Konditionalität eingeschränkt, wenn nicht sogar im Anbau auf der Kippe. Dies wäre weder für die Biodiversität, die Anbauvielfalt noch für die Reduzierung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmittel dienlich.
Aus diesem Grund hat der Thüringer Bauernverband in einem Brief an die Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij nachdrücklich auf die Herausforderung aufmerksam gemacht und die Nutzung der Länderregelungen eingefordert.