Energieministerin Anja Siegesmund: „Mehr Tempo für erneuerbare Energien in Thüringen macht uns schneller unabhängig von Importen“ / TBV-Präsident Dr. Klaus Wagner: „Es darf keine Konkurrenz zwischen Energie- und Lebensmittelproduktion geben“
In Thüringen sollten landwirtschaftliche Flächen mit geringen Erträgen für Solarstrom nutzbar sein. Das Energieministerium will eine dafür vorgesehene Möglichkeit innerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nutzen. Diese ermöglicht Photovoltaikanlagen in sogenannten benachteiligten Gebieten, also auf bereits festgelegten ertragsschwachen landwirtschaftlichen Standorten. Dadurch ist es insbesondere auf Grünlandflächen möglich, die Flächen gleichzeitig für Landwirtschaft, z.B. durch Beweidung, und für die Energieproduktion mit Photovoltaikanlagen zu nutzen. Erhalten die Betreiber – das kann zum Beispiel ein Landwirt zusammen mit einer lokalen Bürgerenergie-Genossenschaft sein – einen Zuschlag, bekommen sie zusätzlich zur landwirtschaftlichen Nutzung für den generierten Ökostrom eine Einspeisevergütung. Gleichzeitig gilt es, wertvolles Ackerland für die Lebensmittelproduktion zu erhalten.
Energieministerin Anja Siegesmund: „Die Energiewende braucht viele Partner. Ich werbe in Thüringen darum, gemeinsam für die Energiesicherheit mehr zu tun. Solarmodule auf die Flächen zu stellen, die wenig landwirtschaftlichen Ertrag bringen, schafft einen finanziellen Mehrwert für die Landwirte und schützt gleichzeitig unsere Lebensgrundlagen durch saubere Energie. Es ist angesichts der hohen Abhängigkeit von Energieimporten aus Russland von großem öffentlichen Interesse, sich so schnell wie möglich von fossilen Importen unabhängig zu machen. Wir wollen die regionale Wertschöpfung erhöhen und den Landwirten Ertrag ermöglichen.“
TBV-Präsident Dr. Klaus Wagner: „Der Ausbau der Photovoltaik bietet Potentiale für den landwirtschaftlichen Betrieb. Photovoltaikanlagen können für den Landwirt eine Einkommensalternative sein. Es darf aber keine Konkurrenz zwischen Energie- und Lebensmittelproduktion geben. Der Ausbau muss in geordneten Bahnen realisiert werden, sodass die Flächennutzung sinnvoll ist und die landwirtschaftliche Nutzung, aber auch Natur und Landschaft bestmöglich Berücksichtigung finden. Bei jeder Investition müssen die Belange der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe, aber auch die der Anwohner berücksichtigt werden.“
Sowohl Energieministerium als auch Bauernverband betonen, dass es viele geeignete Flächen für den Photovoltaikausbau gebe. Die benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere das Grünland, können einen Beitrag leisten. Das Gros der Anlagen solle jedoch auf Dächern, versiegelten Flächen, auf Brache- und Konversionsflächen errichtet werden. Das Volumen der Futter- oder Lebensmittelerzeugung soll von Photovoltaikanlagen auf benachteiligten Flächen nicht berührt werden. Landwirtschaft und Kommunen vor Ort gelte es an der Wertschöpfung zu beteiligen. Ebenso gelte es Projekte voranzutreiben, bei denen gleichzeitig Landwirtschaft und Energie-Ernte möglich seien (Agri-Photovoltaikanlagen). Nur auf diesem Weg könne eine Akzeptanz für Photovoltaikanlagen bei Landwirtinnen und Landwirten, aber auch bei den Anwohnern vor Ort erzielt werden.