Letzte Woche tagte Fachausschuss Steuerpolitische Fragen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in Berlin. Wieder nahm das Problemfeld „Umsatzsteuerpauschalierung“ großen Raum ein. Obwohl die eingeführte betriebliche Umsatzgrenze von 600.000 Euro vom EuGH akzeptiert scheint, ist das Vertragsverletzungsverfahren formal noch anhängig.
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