Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik werden die aktuell geltenden Cross-Compliance-Regeln neu gestaltet und ab 2023 unter dem Begriff Konditionalität geführt. Die Verpflichtung der Konditionalität muss in Einzelteilen bereits in diesem Jahr beachtet werden, denn sie wird für das Antragsjahr 2023 in Bezug auf das Vorjahr geprüft.
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden