• +49 (0)361 262 530
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Flächenkontrolle per Fernerkundung seit 1. Januar auch in Thüringen in Anwendung

Flächenkontrolle per Fernerkundung seit 1. Januar auch in Thüringen in Anwendung ESA/ATG medialab

Bereits seit 1. Januar läuft auch in Thüringen das satellitengestütze Flächenmonitoring. Damit sollen die bekannten Vor-Ort-Kontrollen weitestgehend ersetzt werden. Die Einhaltung der Förderkriterien, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen im Rahmen der EU-Agrarförderung für landwirtschaftliche Flächen werden dadurch regelmäßig vor Ort überprüft. 

Das Flächenmonitoringsystem beinhaltet demnach die Beobachtung der landwirtschaftlichen Flächen, die im Rahmen der Agrarförderung (Greening- und KULAP-auflagen) beantragt werden. Es wird geprüft, ob die Flächenangaben stimmen, die im Antrag angegebenen Feldfrüchte korrekt sind oder die Mahd zum richtigen Zeitpunkt stattfindet. Die Basis bilden Satellitenbilder. Dabei werden 100 Prozent der Flächen über Zeitreihen von Sentinal-Satellitenbildern (etwa alle drei Tage) automatisiert auf die Einhaltung bestimmter Fördervoraussetzungen, Auflagen und Verpflichtungen geprüft. Die Kontrollen vor Ort können damit teilweise ersetzt werden.

Wie aus dem Merkblatt der VERA zu erfahren, werde zunächst mit der Überprüfung der im Flächenantrag angegebenen Kulturen und der Durchführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Dauergrünlandflächen bzw. der Mindesttätigkeit auf ökologischen Vorrangflächen begonnen. Weitere Förderkriterien, Verpflichtungen und sonstige Auflagen sollen sukzessive aufgenommen werden. Auch andere Bundesländer beginnen dieses Jahr mit dieser digitalen Überprüfung. In Sachsen-Anhalt wird seit 2021 dieses System bei allen flächenbezogenen Maßnahmen angewendet. Bereits mit der EU-Verordnung 2018/746 zur Änderung der VO 809/2014 wurde der Artikel 40a „Kontrollen durch Monitoring (KdM)“ durch die EU-Kommission eingeführt, es kommt also nicht überraschend, sondern ist schon seit einiger Zeit in Arbeit und brauchte einen entsprechenden digitalen Vorlauf.

Ebenfalls neu dieses Jahr ist die TLLLR-FAN-App. FAN bedeutet Fragen, Antworten und Nachweis. Die App wurde bereits im Antragsbrief erwähnt, näheres ist auch im Merkblatt in der Antragssoftware nachzulesen. Mit der App soll eine Möglichkeit geschaffen werden, auf einfache Art und Weise mit der Behörde kommunizieren zu können. Die TLLLR-FAN-App dient der schnelleren und direkteren Kommunikation zwischen Antragsteller und Behörde.

Die App soll für 2022 noch freiwillig, aber 2023 verpflichtend eingeführt werden. Wie die App funktioniert, ist noch nicht bekannt, sie soll ab Juni zur Verfügung stehen und folgendes können:

  • fehlende oder unsichere Erkenntnisse bzgl. der Antragsflächen betreffend Kontrollfragen können mit der App aufgeklärt werden
  • Antworten des Betriebes können durch geeignete Nachweise belegt werden, wodurch Vor-Ort-Besuche der Behörde reduziert werden können, sofern die Nachweise ausreichend sind und als Beleg anerkannt werden.
  • laufend ab Beginn des Kontrollzeitraumes können die Ergebnisse aus dem Satellitenmonitoring bzw. aus physischen Kontrollen der Behörde nachverfolgt werden.

 

Aufnahme der deutschen Agrarlandschaft mit dem Sentinel-2 

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

  Tel.: +49 (0)361 262 530
  Fax: +49 (0)361 262 532 25
  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt
1000 Zeichen noch.
Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung