Der Bundesrat hat heute einer einmalig für das GAP-Antragsjahr 2022 geltenden Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV) zugestimmt, wonach brachliegende Flächen, die im Zuge des Greening als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) beantragt werden, in diesem Jahr ab dem 1. Juli durch Beweidung oder Schnittnutzung für Futterzwecke genutzt werden können.
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