Aufgrund einer Anordnung des Bundesfinanzministeriums hat die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) den Verkauf und die Verpachtung ehemals volkseigener Flächen in Ostdeutschland weitestgehend ausgesetzt. Wie bereits berichtet, liegt der Grund hierfür im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung und dem dort angekündigten „Aktionsplan Schutzgebiete“.
Die ostdeutschen Landesbauernverbände haben sich mit Schreiben vom 8. April an den Bundesminister der Finanzen Christian Lindner gewandt und angemahnt, dass der Verkaufsstopp und der Umstand, dass die Pachtausschreibungen für landwirtschaftliche Flächen seit dem Jahreswechsel lediglich an ökologisch wirtschaftende Betriebe gehen, konventionell wirtschaftende Unternehmen (die ebenfalls nachhaltig wirtschaften) faktisch ausschließen. Auch unter Beachtung des EU-Beihilferechtes, darf es keine Benachteiligung bestimmter Bewirtschaftungsformen geben, vielmehr sollte auf regionale Verankerung und eine nachhaltige Bewirtschaftung abgestellt werden.
Es wurde die Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass aufgrund der Aussagen im Koalitionsvertrag von der BVVG bisher verpachtete landwirtschaftliche Nutzflächen verstärkt für das Programm „Nationales Naturerbe“ bereitzustellen sind. Dies steht jedoch im Widerspruch zu dem ebenfalls im Koalitionsvertrag verankerten Ziel, den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen bis 2030 auf maximal 30 ha pro Tag zu reduziere und würde die Bemühungen um eine Senkung des Flächenverbrauches um Jahre zurückwerfen. Der Finanzminister wurde daher gebeten, die im Koalitionsvertrag getroffenen Festlegungen mit Blick auf die tatsächlich verfügbaren Naturschutzflächen neu zu prüfen und lediglich die BVVG- Flächen einzusetzen, die bereits jetzt einen unmittelbaren Bezug zum Naturschutz haben.