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Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen TMIL

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat seine Planungsabsichten bezüglich der Änderung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) bekanntgegeben. Demnach soll eine Anpassung in den Abschnitten 1.1. Handlungsbezogene Raumkategorien, 2.2. Zentrale Orte und überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen, 2.3. Mittelzentrale Funktionsräume sowie 5.2. Energie vorgenommen werden. Der Thüringer Bauernverband (TBV) hat in seiner Stellungnahme die Anpassungen der Abschnitte 1.1., 2.2., 2.3. an die aktuellen Gegebenheiten nach der Gemeindeneugliederung grundsätzlich begrüßt.

Geschaffen werden soll u.a. ein funktionsteiliges Oberzentrum bestehend aus den Städten Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen und Oberhof. Die konkreten Änderungen sind abzuwarten. Konsequent ist auch die geplante Anpassung des LEP hinsichtlich der getroffenen Entscheidungen zum Stromleitungsausbau, da hierdurch die tatsächlichen Gegebenheiten abgebildet werden. Soweit im LEP ein stärkerer Fokus auf erneuerbare Energieträger gelegt werden soll und hinsichtlich der Windenergienutzung regionalisierte Zielvorgaben zur Erreichung der Vorgaben des Thüringer Klimagesetzes getroffen werden sollen, ist es zwingend erforderlich, die in Bezug genommene Metastudie Potenziale Vorranggebiete Wind vom 12. April 2021 und andere in den letzten Jahren getätigten Studien zu überprüfen bzw. zusammenzuführen. In mehreren Regionalen Planungsregionen haben die langjährigen Ausweisungsverfahren der Windvorranggebiete gezeigt, dass aufgrund der regionalen und natürlichen Beschaffenheit für viele Potentialstandorte die Geeignetheit der Flächen zum Windenergieausbau zu verneinen ist. Erneut kritisiert wurde das Ziel ein Prozent der Landesfläche mit Windenergie auszubauen, da aus einer solchen energiemengenunabhängigen Flächeneinheit nicht auf den tatsächlichen Zuwachs an erzeugter Energie geschlossen werden kann.

Der Ausbau der Windenergie wird vor dem Hintergrund kritisch gesehen, dass dieser fast ausschließlich zu Lasten der landwirtschaftlichen Flächen geschieht. Das Ersetzen von Windenergie- Bestandsanlagen durch leistungsfähigere Anlagen, sog. Repowering, wurde grundsätzlich befürwortet. Allerdings muss dies dann auch in den Ausbauzielen berücksichtigt werden. Auch hier gilt: hinsichtlich der Nutzung der Windenergie darf nicht auf die Fläche sondern muss auf die erbringbare Leistung abgestellt werden. Es wurde zudem darauf hingewiesen zu prüfen, ob die Planungsabsichten aufgrund der Erweiterung der Elektromobilität und der Digitalisierung nicht bezüglich der Straßenbauprojekte in Thüringen angepasst werden sollten.

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