Für das Anbaujahr 2021/ Frühjahr 2022 werden derzeit die Unterlagen zur Nachbauerklärung verschickt. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) um entsprechende Auskunft über den Nachbau in den Betrieben.
Angaben zur Erklärung des Nachbaus müssen bis zum 30. Juni 2022 eingereicht werden. Alternativ kann die Nachbaugebühr auch eigenständig ermittelt und beglichen werden. In diesem Fall gilt ebenfalls die Frist 30. Juni.
Weitere Informationen zur STV und eine Online-Version der Nachbauerklärung stehen auf der Internetseite unter www.stv-bonn.de zur Verfügung.