Fristverlängerung für Zertifizierung in Sicht
Auf anhaltenden Druck des DBV und der im Hauptstadtbüro Biogas (HBB) vertretenen Verbände des Bioenergiesektors scheint sich das Bundesumweltministerium (BMU) bezüglich des Fristendes für die Nachhaltigkeitszertifizierung doch zu bewegen. Laut der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) müssten alle Biogasanlagen mit mehr als 2 MW Feuerungswärmeleistung diese eigentlich bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen haben. Aufgrund der massiven Verzögerung im Gesetzgebungsprozess und der ungenügenden....
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