Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 25.Mai die von Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir vorgelegte Neufassung der Tierärztegebührenordnung beschlossen. Die Verordnung passt die tierärztlichen Leistungen sowohl an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand als auch die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis an. Die Tierärztegebührenordnung ist zuletzt im Jahr 1999 umfassend geändert worden.
Modernste Untersuchungsverfahren, wie die Kernspintomografie sind für viele Tiere ein Segen. Denn Tumore oder Nervenverletzungen lassen sich nur so erkennen. Verfahren wie diese müssen Tierärztinnen und Tierärzte natürlich auch angemessen abrechnen können. Die Kosten für die Behandlung von Tieren werden überwiegend zwar steigen, jedoch ermöglicht das gleichzeitig den Fortbestand vieler Tierarztpraxen. Das erhöht die Attraktivität der kurativen Tätigkeit, der tierärztlichen Notdienste und flächendeckenden tierärztlichen Nutztierbetreuung.
Die Anpassung der Gebührensätze erfolgt auf wissenschaftlicher Basis: Das BMEL hat bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die Durchführung einer umfassenden Studie initiiert. Die Studie hat ergeben, dass die einfachen Gebühren nicht mehr ausreichen. Die Studie ist im November 2021 auf der Internetseite des BMEL veröffentlicht worden.
Die Neufassung der Tierärztegebührenordnung muss noch vom Bundesrat beschlossen werden. Sie wird voraussichtlich im Oktober 2022 in Kraft treten.
Die Neufassung der Tierärztegebührenordnung finden Sie unter folgendem Link.