Bundeskabinett beschließt Neufassung der GOT
Das Bundeskabinett hat am 25. Mai 2022 einer vom BMEL vorgelegten Neufassung der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) zugestimmt. Diese umfassende Novellierung soll im Oktober dieses Jahres in Kraft treten, sofern der Bundesrat die Neufassung ebenfalls bewilligt. Die Anpassung der Gebührensätze erfolgte auf wissenschaftlicher Basis, nachdem eine umfassende Studie im vergangenen Jahr belegen konnte, dass die einfachen Gebühren für die heutigen Untersuchungsverfahren nicht mehr ausreichen. Die Kosten für die Behandlung von Tieren werden überwiegend steigen. Gleichzeitig gilt es aber, tierärztliche Notdienste und flächendeckende.....
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