Am vergangenen Dienstag hat Bundesagrarminister Özdemir die Eckpunkte der geplanten Tierhaltungskennzeichnung in einer ins Internet übertragenen Pressekonferenz vorgestellt. Nach wie vor will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nur in kleinen Schritten das Thema angehen. Demnach soll in einem ersten Schritt nur das Fleisch von Schweinen (nur Mastschweine) gekennzeichnet werden, und zwar für frische, gekühlte, tiefgefrorene, vorverpackte und nicht vorverpackte, Ware im Lebensmitteleinzel- und Großhandel, Bedientheken, Fachgeschäften und Onlinehandel. Erst später sollen weitere Tierarten, Gastronomie und verarbeitete Produkte folgen.
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