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KULAP-Antragstellung startet im Juli

KULAP-Antragstellung startet im Juli Foto: Agroscope, Gabriela Brändle

Vom 1. Juli bis 2. September 2022 können auf der Basis des Entwurfs der Förderrichtlinie des Förderprogrammes KULAP 2022 Anträge auf Bewilligung der Teilnahme an diesem Förderprogramm für den ab 1. Januar 2023 beginnenden fünfjährigen Verpflichtungszeitraum gestellt werden. Laut Informationen aus dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) soll die Bewilligung der beantragten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen. Sie steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland in der Förderperiode 2023 bis 2027 sowie der Entscheidung der EU über die Staatliche Beihilfe. Die noch laufenden KULAP Verpflichtungen des Förderprogrammes KULAP 2014 bleiben von dieser Antragstellung unberührt.

Weiterhin wurde auf der Seite des TMIL eine Kombinationstabelle veröffentlicht. Im ersten Tabellenteil sind die Kombinationen zwischen den KULAP-Maßnahmen ersichtlich im zweiten Tabellenteil Kombinationsmöglichkeiten zwischen den Öko-Regelungen (ÖR) und den KULAP-Maßnahmen. Die geplante Reduktion der KULAP-Prämie durch die Kombination mit einer ÖR ist im Entwurf der Förderrichtlinie bei den jeweiligen Maßnahmen nachzulesen, dies betrifft insbesondere die Maßnahmen für den ökologischen Landbau.

Weitere Informationen unter https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/kulap-2022

 

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