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Geänderte Vorgaben für inländische Tiertransporte

Ab dem 1. Januar 2022 gelten verschärfte Regelungen für den Transport von Tieren. Mit der Änderung der Tierschutztransportverordnung verschärft das Bundesministerium die Anforderungen beim innerstaatlichen Tiertransport. Bei einer Außentemperatur von mehr als 30 Grad Celsius muss etwa der innerstaatliche Transport zum Schlachthof innerhalb von viereinhalb Stunden beendet sein. 

Die Änderungen der Tierschutz-Transportverordnung im Detail:

  • Bei einer Außentemperatur von mehr als 30 Grad Celsius muss der innerstaatliche Transport zum Schlachthof innerhalb von viereinhalb Stunden beendet sein.
  • Im Gegensatz zur Europäischen Transportverordnung werden dadurch national auch Transporte mit einer Dauer von unter acht Stunden reglementiert.
  • Verstöße gegen die durch das europäische Recht vorgegebenen Temperaturanforderungen werden künftig als Ordnungswidrigkeit auch bei Beförderungen von unter acht Stunden zu einem Schlachtbetrieb geahndet und mit Bußgeld bewehrt. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, Vorgaben zur Belüftung und Temperaturüberwachung von Straßentransportmitteln sowie den Transport von bestimmten transportunfähigen Tieren als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
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