Bundeskabinett beschließt Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
Laut BMEL hat das Bundeskabinett diesen Mitwoch (27.7.) die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes beschlossen. Damit wird im Wesentlichen die Aktualisierung und Erweiterung des nationalen Antibiotika-Minimierungskonzepts umgesetzt, um den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken. Der Gesetzentwurf enthält Änderungen für Tierhalter und Tierärzte. Die staatliche Antibiotika-Datenbank, in der bislang nur Masttiere erfasst werden, soll um weitere Nutztierarten ergänzt werden. Hierzu zählen Jung- und Legehennen sowie Sauen mit Saugferkeln....
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden