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Zufütterung auf Biotopgrünlandweideflächen auf Antrag möglich

Im Rahmen des Förderprogramms KULAP gilt auf Weideflächen ein generelles Zufütterungsverbot. Aufgrund mehrerer Nachfragen von Landwirtinnen und Landwirten beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) sowie beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) wegen der anhaltenden Trockenheit und Futterknappheit wird eine Ausnahme zur Aussetzung des Zufütterungsverbotes vorbereitet.

Das TMIL hat hierzu einen entsprechenden Erlass an das TLLLR übermittelt. Aktuell sind die entsprechenden Anträge in Vorbereitung und sollten voraussichtlich ab nächsten Dienstag (6. September) verfügbar sein.

Antragstellerinnen und Antragsteller die eine Ausnahmeregelung beantragen möchten, sollen sich laut TMIL an ihr zuständiges Agrarförderzentrum (AFZ) wenden. Das AFZ übermittelt dann den einzureichenden Antrag.

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