• +49 (0)361 262 530
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Antragsstellung Tierwohlförderung startet im Oktober

Laut Informationen des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft läuft die Antragstellung für die neue Tierwohlförderung ab 2023 dieses Jahr vom 4. Oktober bis 4. November. Der Entwurf des Förderkataloges liegt noch nicht vor, soll aber im September veröffentlicht werden.

Ende September sollen entsprechende Antragstellerschulungen Tierwohl für PORTIA stattfinden. Die Einladungen hierzu erfolgen durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Die neue Tierwohlförderrichtlinie unter dem Namen "T(h)ür Tierwohl" wird neben den bereits bekannten Maßnahmen um eine ganze Reihe Förderstufen, insbesondere im Bereich der Schweine, erweitert. Nachfolgend findet sich eine kurze Maßnahmenübersicht, welche dem Thüringer Bauernverband bereits in seinen Grundzügen im Rahmen von Partnergesprächen durch das TMIL vorgestellt wurden.

Maßnahmengruppe Rinder

Maßnahme         R 1 Sommerweidehaltung Rinder

                                R 11 Förderstufe 1/ Weidegang 4 Monate

                                R 12 Förderstufe 2/ Weidegang 5 Monate

Maßnahmengruppe Schweine

Maßnahme         S 1 Einstreuhaltung Schweine (alle Produktionsstufen)

Maßnahme         S 2 Tierwohl Sauenhaltung

                                S 21 D Förderstufe 1/ Deckbereich

                                S 21 A Förderstufe 1/ Abferkelbereich

                                S 21 W Förderstufe 1/ Wartebereich

                                S 22 D Förderstufe 2 / Deckbereich

                                S 22 A Förderstufe 2/ Abferkelbereich

                                S 22 W Förderstufe 2/ Wartebereich

                                S 23 D Förderstufe 3 / Deckbereich

                                S 23 A Förderstufe 3/ Abferkelbereich

                                S 23 W Förderstufe 3/ Wartebereich

Maßnahme S 3: Tierwohl Ferkelaufzucht und Mast

                                S 31 Förderstufe 1

                                S 32 Förderstufe 2

                                S 33 Förderstufe 3

Maßnahme S 4: Raufutter (alle Produktionsstufen)

Maßnahmengruppe Genetische Ressourcen

Maßnahme G: Vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen

Alle vorgenannten Tierwohlfördermaßnahmen sind entsprechend der jeweiligen Förderstufe mit detaillierten Haltungskriterien verbunden, wie zum Beispiel: Gruppenhaltung, Einstreu, Komfortliegefläche, Buchtenstrukturelemente, uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche + 20%, Mindestabsetzalter der Ferkel, Raufutter, Beschäftigungsmaterial, Außenklima, Auslauf usw.

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

  Tel.: +49 (0)361 262 530
  Fax: +49 (0)361 262 532 25
  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt
1000 Zeichen noch.
Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung