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BVVG-Flächen: Streit über Verkaufsstopp beendet

Nachdem Bundesfinanzminister Christian Lindner den von Vertretern aus Umwelt-, Landwirtschafts- und Finanzministerium im Mai gefundenen Kompromiss zu Verkauf und Verpachtung ehemals volkseigener Flächen in Ostdeutschland kassiert hatte, konnte nunmehr eine Einigung gefunden werden. Wie bereits im Mai angekündigt können nun ausschließlich bis 31. Dezember 2024 pro Jahr 2.000 ha (mithin insgesamt 6.000 ha) land- und forstwirtschaftliche Flächen nach einschränkenden Vorgaben (u.a. im Zuge der Erfüllung von Ansprüchen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG); Direktkäufe von Pächtern nach den Privatisierungsgrundsätzen 2010) von der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) veräußert werden. Neben den bereits bestimmten 8.000 Hektar sollen weitere 17.500 Hektar für das Nationale Naturerbe bereitgestellt werden. Von den zusätzlichen Hektaren sollen 7.700 Hektar unmittelbar an Naturschutzträger übertragen werden. Weitere 9.800 Hektar werden in das Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übergehen und dort "in die Bundeslösung des Nationalen Naturerbes übernommen".

Die Verpachtung des Großteils der BVVG-Flächen soll vorrangig an nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe erfolgen. Die Flächen wurden und werden seit dem Ausspruch des Verkaufsstopps Anfang des Jahres jedoch ausschließlich an Ökobetriebe verpachtet. Die ostdeutschen Bauernverbände hatten sich hierzu schriftlich an Bundesfinanzminister Linder und Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir gewandt und gefordert, ökologische und konventionelle Betriebe bei der Neuverpachtung gleich zu behandeln. Die Kriterien für die Verpachtung der verbliebenen Flächen werden derzeit von der BVVG erarbeitet.

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