BMELsoll Auslegung der Transpor-tVO prüfen
Nur einen Monat vor Inkrafttreten der Anhebung des Mindesttransportalters von Kälbern von 14 auf 28 Tage sind wichtige Fragen zur Auslegung der Tierschutztransport-VO unklar. Da das ange- hobene Transportalter nur für den innerstaatli- chen Transport gilt, jedoch nicht für Transit und Export, ist die Abgrenzung bedeutend: Gilt z.B. beim Zielort im Ausland der Kälbertransport zur Sammelstelle noch ....
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