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Biogas von Erlösabschöpfung weitestgehend verschont

Die vielfältigen Proteste und Gegenargumenten mit Briefen und direkten Ansprachen an Abgeordnete gegen die Erlösabschöpfung auf Bioenergie haben im Bundestag eine große Wirkung gehabt. Im „Strompreisbremsengesetz“ ist die Definition der 1 MW-Schwelle nochmals erheblich erweitert worden. Es gilt jetzt für Bioenergieanlagen die Bemessungsleistung, nicht die installierte Leistung.

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