Die vielfältigen Proteste und Gegenargumenten mit Briefen und direkten Ansprachen an Abgeordnete gegen die Erlösabschöpfung auf Bioenergie haben im Bundestag eine große Wirkung gehabt. Im „Strompreisbremsengesetz“ ist die Definition der 1 MW-Schwelle nochmals erheblich erweitert worden. Es gilt jetzt für Bioenergieanlagen die Bemessungsleistung, nicht die installierte Leistung.
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